Die Krankenversicherung in der Elternzeit
DIE GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG IN DER ELTERNZEIT.
Berufstätige Eltern können nach der Geburt ihres Kindes eine Auszeit beantragen, die Elternzeit. Während der Zeit, das sind drei Jahre, sind die Eltern von der Arbeit freigestellt. Eine Lohnfortzahlung erfolgt nicht. Um die Elternzeit zu erhalten, muss diese beim Arbeitgeber und bei der eigenen Krankenkasse beantragt werden. Die Krankenversicherung genehmigt die beitragsfreie Elternzeit.
Fällt die Schwangerschaft in die Zeit einer versicherungspflichtigen Arbeit, ist die Elternzeit beitragsfrei. Wird die Beschäftigung nach Ablauf der Elternzeit wieder aufgenommen, wird der Arbeitnehmer wieder gesetzlich in der Krankenversicherung versichert. Das gleiche gilt für eine Zeit der Arbeitslosigkeit.
Sind die Eltern freiwillig gesetzlich versichert, so ist die Elternzeit auch beitragsfrei.
Bei Eltern, die nicht arbeiten, kann eine Anmeldung von Mutter und Kind, über den Ehegatten, in der Familienversicherung erfolgen. Der Antrag sollte noch während der Schwangerschaft erfolgen.
DIE ELTERNZEIT IN DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG.
Ein Urteil des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bestimmt, dass Eltern, die freiwillig versichert sind, auch in der Elternzeit Beiträge leisten müssen.
Freiwillig versichert sind neben Selbstständigen, vor allem jene Arbeitnehmer, deren Einkünfte über der Jahresentgeltgrenze liegen. In der Elternzeit müssen sie Krankenversicherung und Pflegeversicherung zahlen. Gezahlt werden muss der Mindestbeitrag, den die jeweilige Krankenkasse bemisst.
Das Gesetz zur Elternzeit erlaubt folgende Variante. Kann der freiwillig Versicherte vor Eintritt der Mutterschutzfrist seine Arbeitszeit soweit verringern, dass die Bruttoeinkünfte unter die Jahresentgeltgrenze fällt, tritt die Versicherungspflicht ein und der Beschäftigte wäre, während der Elternzeit, beitragsfrei versichert.
Kommt der Arbeitgeber dem Versicherten hier entgegen und erlaubt eine geringere Arbeitszeit vor dem Eintritt der Mutterschutzfrist, so bedeutet das für den Versicherten eine bedeutende Einsparung an Krankenversicherungsbeiträgen.
Falls Sie planen, während dieser Zeit in den Urlaub zu fahren, kann es notwendig werden, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
